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Ein Flucht- und Rettungsplan dient der schnellen Vermittlung von Informationen über Flucht- und Rettungswege und ermöglicht so die Evakuierung in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern".

GUT Feuerschutz verfügt über jahrelange Erfahrung und die nötigen Qualifikationen um anerkannte und fachbezogene Rettungskonzepte sowie Feuerwehrpläne für Ihre Gebäude und Liegenschaften zu konzipieren und in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

 

ArbStättV, ASR A 2.3

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